Andreas Mörcke

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Vita
- 1992 – 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- 2001 – 2003 Referendariat am Landgericht Freiburg
- 2003 – 2018 Rechtsanwalt in einer renommierten Arbeitsrechts- und Wirtschaftskanzlei in Heidelberg
- 2008 Erwerb der Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
- 2018 Eintritt in die Sozietät als Partner
Tätigkeitsschwerpunkt
- Beratung und Vertretung im individuellen Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht sowie öffentlichen Dienstrecht und kirchlichen Arbeitsrecht
- Vertriebsrecht
- Referent für Arbeitsrecht an der IHK Rhein-Neckar
- Referent zu arbeitsrechtlichen Themen im Rahmen von Inhouse-Schulungen